Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen gibt. Im Folgenden stelle ich Ihnen die beiden Varianten kurz vor. Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung des für Sie passenden Energieausweises.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der Bewohner/innen. Dabei werden die Heiz- und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre für die Berechnung herangezogen. Ein Nachteil dieses Energieausweises ist, dass er stark vom individuellen Nutzungsverhalten abhängt. Wurde beispielsweise besonders viel oder wenig geheizt, kann dies die Ergebnisse im Energieausweis verzerren.
Einfacher und kostengünstiger, geeignet für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Neubauten nach 1978.
Bedarfsausweis
Beruht auf einer detaillierten Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Aussagekräftiger, da bauliche Merkmale wie Dämmung, Heizung und Fenster berücksichtigt werden. Vorgeschrieben für ältere Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn sie vor 1978 errichtet wurden.
Was Sie wissen sollten
- Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum.
- Wer eine Wohnung oder ein Haus verkauft oder vermietet, muss den Energieausweis unaufgefordert vorlegen · spätestens bei der Besichtigung.
- Schon in der Immobilienanzeige müssen die Kennwerte stehen: Ausweisart, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.
- Für den Bedarfsausweis brauche ich Unterlagen zum Gebäude: Baupläne, Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizung. Was fehlt, nehme ich beim Termin vor Ort auf.